Energieaudit nach DIN EN 16247-1 - wie bekomme ich als KMU die Stromsteuer erstattet

Energieaudit nach DIN EN 16247-1 - wie bekomme ich als KMU die Stromsteuer erstattet

Geschrieben von Natalia Obholz
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Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gilt für XKMU als Nachweis für eine Maßnahme zur besseren Energieeffizienz. Damit erhalten die KMUs Ansprüche auf Erstattungen ihrer gezahlten Stromsteuer im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleichs.
 
Wir geben Ihnen anhand dieses Artikels einen ersten Überblick über die nötigen Schritte zur Erstattung.
Inhalte Energieaudits
  • Das Verfahren des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ist standardisiert und beinhaltet folgende Schritte:
  • Vor-Ort-Begehung zwecks Bestandaufnahme (Datenerfassung, Besichtigung der Betriebsstätten)
  • Analyse der energiebezogenen Leistung (Analyse der Verbräuche, Benchmarking)
  • Erstellen eines Maßnahmenkataloges zur Energieeinsparung
  • Ausweisen des Einsparpotentials und wirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen
  • Dokumentation der Ergebnisse in einem Bericht
 
Kosten und Nutzen des Energieaudits
Die Kosten eines Energieaudits bewegen sich zwischen 3.500€ und 8.000€ Netto je nach Größe des Unternehmens. Für die Höhe der Steuererstattung in € können Sie folgendes Tool benutzen:
Die im Energieaudit ausgewiesenen Einsparmaßnahmen können weitere Reduzierung der Energiekosten bringen. Das Audit rechnet sich also zeitnah für Sie.
Für welche Unternehmen es rentabel ist, ein XEnergieaudit durchzuführen
Ein Energieaudit nach 16247- 1 lohnt sich vor allem für kleine und mittlere Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, die Anspruch auf mehr als  6.000€ – 8.000€ pro Jahr an Erstattungen von Energiesteuer haben.
Erforderliche Unterlagen für XEnergieaudit
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens werden v.a. folgende Unterlagen zu Grunde gelegt:
  • Monatliche Strom- und Wärmeverbräuche der letzten drei Jahre
  • Grundrisspläne und Schnitte der Liegenschaft
  • Angaben zur Nutzung (Betriebszeiten, Prozesse auf der Fläche, etc.)
  • Angaben zur Haustechnik (Erfassungsbogen)
 
Vorbereitende Maßnahmen und Durchführung von Energieaudits
Im Vorfeld des Energieaudits sollte ein sogenannter Energiebeauftragter im Unternehmen bestimmt werden. Innerhalb dieses ersten Kontaktes legen wir gemeinsame Ziele fest und besprechen die notwendigen Unterlagen und Ihre Erwartungen an das Energieaudit.
Auch der zeitliche Rahmen sollte vorab festgelegt werden. In der Regel nehmen die Beratungen ein- bis mehrere Tage in Anspruch. Innerhalb der sogenannten Auftaktbesprechung klären wir mit dem Energiebeauftragten
  • den speziellen Anwendungsbereich im Unternehmen
  • die Grenzen und Tiefen des Energieaudits
 
Ihre Unterlagen bereiten wir auf und überprüfen diese auf Vollständigkeit. Anschließend legen wir einen Vor- Ort- Termin fest. In diesem wird das XXX_G durch eine Begehung des Unternehmens von dem Auditor ergänzt. Hierbei berücksichtigen wir die speziellen Begebenheiten Ihres Unternehmens. Dabei klären wir beispielsweise
  • welche Anlagen und Verfahren besonders energieintensiv arbeiten
  • durch welche konkreten Maßnahmen sich eine bessere Energieeffizienz erzielen lässt.
 
Sie erhalten zu Ende des Energieaudits einen ausführlichen Abschlussbericht. Dieser beinhaltet
  • eine detaillierte Erfassung der IST- und Soll- Situation
  • die Festlegung der konkreten Energiesparziele
 
  • einen Maßnahmenkatalog zur Optimierung der Energieeffizienz
  • einen genauen Zeitplan zur Überprüfung der erreichten Einsparziele.
 
Den Abschlussbericht besprechen wir ausführlich gemeinsam mit Ihnen und klären eventuellen weiteren Beratungsbedarf. Bei Bedarf stellen wir den Antrag auf Erstattung der Stromsteuer für Sie bei dem zuständigen Zollamt. Wir begleiten Sie auf Wunsch über den Zeitpunkt der Antragsstellung beim Zollamt hinaus. Gerne klären wir Sie über zusätzliche staatliche Fördermaßnahmen auf.