FAQ

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Dienstleistungen
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Energie-Initialberatung: Lernen Sie Ihre Einsparpotenziale kennen
In einer Energie- Initialberatung analysieren wir für Sie sämtliche energierelevanten Daten und geben Ihnen erste Empfehlungen zu bestehenden Einsparpotenzialen.
Sie erhalten
  • Eine Darstellung von energetischen Schwachstellen
  • Vorschläge zu möglichen Einsparpotenzialen
  • die Dokumentation der Ergebnisse in einem Abschlussbericht.
 
Energie-Detailberatung: Verwandeln Sie Ihre energetischen Schwächen in Stärken
In einer Energie- Detailberatung  lokalisieren wir anhand Ihrer Verbrauchswerte die größten energetischen Schwachstellen in Ihrem Unternehmen. Wir bewerten die vorhandenen Optimierungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Kosten sowie Ihren Nutzen und prüfen die Durchführbarkeit.
Damit bieten wir Ihnen
  • das Aufdecken von größten Einsparpotentiale
  • die Erstellung eines Maßnahmenkataloges
  • die Bewertung der Wirtschaftlichkeit möglicher Einsparmaßnahmen
 
Energieaudit: Erfüllen Sie eine der Voraussetzungen für die Erstattung der Stromsteuer!
Im Rahmen eines Energieaudits erfassen und analysieren wir die Energieverbrauchsdaten Ihres Unternehmens. Ziel des Audits ist es, Energieflüsse und mögliche Einsparpotenziale zu bewerten und zu dokumentieren.
Mit einem Energieaudit bekommen Sie
  • die Voraussetzung für die Erstattung der Stromsteuer für XX
  • Rückschlüsse auf Verbesserungspotentiale im Energieeinsatz
  • eine Dokumentation der Ergebnisse in einem Bericht
 
Lastganganalyse Strom und Gas: Schaffen Sie Transparenz über Ihre Verbräuche
Im Rahmen einer Lastganganalyse interpretieren wir Ihre Lastgänge und identifizieren Leistungsspitzen. Damit erfahren Sie, wie Sie besonders kostenintensive Leistungsspitzen reduzieren und somit Ihre Energiekosten senken.
Über die Analyse können Sie
  • Leistungsspitzen und Energiekosten reduzieren
  • Betriebsabläufe optimieren
  • Grundlage für späteres Lastmanagement schaffen
 
Konzepte zur Beleuchtungsmodernisierung: Setzten Sie auf den richtigen Partner
Sie denken über die Erneuerung Ihrer Beleuchtungsanlage nach? Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Produkte und Beleuchtungstrends auf dem Markt und unterstützen Sie bei der Auswahl der für Sie passenden technischen Lösungen. Um Ihr Einsparpotenzial voll auszuschöpfen, überwachen wir darüber hinaus die technische Umsetzung.
Wir bieten Ihnen
  • eine Beratung bei der Auswahl neuer Leuchttechnologien
  • die Aufstellung eines technischen Konzepts mit Variantenbewertung
  • die Begleitung bei der technischen Umsetzung inklusive einer Ergebniskontrolle
 
Beratung bei der Energiebeschaffung: Entwerfen Sie Ihre optimale Einkaufsstrategie
Angelehnt an die aktuelle Struktur Ihres Energieeinkaufs, monitoren wir die Energiepreisentwicklung und unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren. Zusammen bestimmen wir den optimalen Einkaufszeitpunkt für Strom und Gas.
Wir bieten Ihnen hierbei
  • eine Beratung für eine optimale Einkaufsstrategie
  • ein Monitoring der aktuellen Energiepreispolitik
  • die Potenziale zur Reduzierung der Energiekosten
 
Einführung von Energiemanagement gemäß DIN EN ISO 50001
Gemeinsam bestimmen wir die Ziele Ihrer künftigen Energiepolitik. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Implementierung Ihres betrieblichen Energiemanagements und begleiten Sie auf dem Weg zur Zertifizierung. Auf Wunsch bieten wir Ihnen interne Schulungen rund um das Thema Energiemanagement an.
Wir beraten Sie hiermit über
  • die Voraussetzungen für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001
  • das Konzept zur Einführung von Energiemanagement im in Ihrem Unternehmen
  • die Implementierung des entsprechenden Konzeptes
 
Mobile Zählererfassung: Zählerstände effektiv erfassen
Sie lesen Ihre Zählerstände manuell ab? Dies ist leider oft fehleranfällig und zeitintensiv.  Sie wissen nicht, ob sich eine mobile Zählerfassung für Ihr Unternehmen lohnen könnte? Wir analysieren gerne Ihre aktuelle Zählerstruktur und beraten Sie im Falle einer mobilen Erfassung - sowohl hinsichtlich der Auswahl der passenden Hardware als auch bezüglich der Software.
Damit bieten wir Ihnen
  • eine Zeitersparnis durch mobiles Auslesen
  • eine Bestimmung der optimalen Struktur von Zählererfassung
  • die Grundlage für eine verbrauchsgerechtere Kostenverteilung
 
Energieausweise für Nicht-Wohngebäude: Bewerten Sie Ihre Immobilien
Grundsätzlich kann man wählen zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientiertem Energieausweis. Für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises machen wir eine Bestandaufnahme zur Gebäudehülle und der installierten Technik. Im Rahmen eines verbrauchsorientierten Energieausweises bewerten wir die Energieverbräuche der letzten drei Jahre. Beide Energieausweise beinhalten Modernisierungsempfehlungen.
Wir bieten Ihnen auf Wunsch
  • eine Bewertung der Immobilien bezüglich Ihres Energieverbrauches
  • Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen
  • Bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise
 
CO2-Bilanz (auch CO2-Fußabdruck): Machen Sie Ihre CO2-Spuren sichtbar
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die CO2-Bilanz Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Gemeinsam legen wir wir Ihre Klimaziele fest und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer CO2-Bilanz.
Diese beinhaltet
  • die Erstellung eines CO₂-Fußabdruckes
  • eine Bewertung Ihrer Nachhaltigkeitspolitik
  • einen Überblick zur Verbesserung der CO₂-Bilanz
 
Beratung Fördermittel: Nutzen Sie staatliche Subventionen
Sie möchten Ihre Immobile energetisch optimieren, wissen aber nicht, ob und falls ja, in welchem Rahmen Sie staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen können? Wir beraten Sie über staatliche Fördermittel und wählen gemeinsam mit Ihnen das passende Programm aus.
Sie erhalten
  • einen Überblick über staatliche Subventionen
  • eine unabhängige Fördermittelberatung
  • eine Begleitung bei der Erstellung der benötigten Unterlagen für die Förderanträge
Spitzenausgleich Stromsteuer
Was sind die Voraussetzungen für die Rückerstattung von Energiesteuer / Stromsteuer im Unternehmen
Für eine Erstattung von Stromsteuern müssen Unternehmen laut § 10 Abs. 3 Stromsteuergesetz (StromStG) generell Maßnahmen zur Energieeinsparung nachweisen. In der sogenannten Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) vom 31. Juli 2013 wurde festgelegt, dass dies erfolgen kann durch
  • Die Einrichtung eines Energiemanagementsystems, das die Anforderungen der DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011, erfüllt
  • Ein Umweltmanagementsystem gemäß den Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 ("EMAS-Verordnung")
 
Diese Maßnahmen werden in der Regel von größeren Unternehmen umgesetzt. XXX können diesen Nachweis gemäß § 2 Abs. 1 Nummer 1 bis 3 SpaEfV auch erbringen durch sogenannte Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz. Hierzu zählen
  • Alternative Systeme nach Anlage 2 der SpaEfV
 
Was sind die Unterschiede zwischen "Alternative Systeme nach Anlage 2, Nr. 1 SpaEfV", "Energieaudit nach DIN EN 16247" und Energiemanagementsystem nach DIN EN 500001
Das sogenannte Alternative System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach Anlage 2, Nr. 1 SpaEfV bewertet vor allem die IST- Situation und mögliche Einsparpotenziale. Es geht darin um die
  • Erfassung der einzelnen Energieverbräuche
  • Analyse der Verbrauchsdaten
  • Rückkoppelung mit der Geschäftsführung über mögliche Einsparpotenziale
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 dient vor allem dazu,
  • den IST- Zustand Ihrer Energieverbräuche zu erfassen
  • die Energieverbräuche zu analysieren
  • abschließend einen Maßnahmenkatalog für Einsparmaßnahmen zu erstellen
Beide Systeme können ein erster Schritt für XX zur Etablierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 sein, welches darüber hinaus die Prozesse zur Verbesserung der Energieeffizienz überwacht.