Energieauditpflicht für Nicht-KMUs bis zum 05.12.2015: Wir sind startbereit - Sie auch?
Geschrieben von Natalia Obholz
1. Ist mein Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 verpflichtet?
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über den Status Ihres Unternehmens.
2. Welche Schritte muss ich bis zum 05.12.2015 unternehmen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne zeitnah und unverbindlich. Wenn Sie uns mit der Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 beauftragen, besprechen wir mit Ihnen zunächst die Zielstellung und die Tiefe des Audits. Anschließend erfassen wir erste energiebezogene Daten. Wir werten diese aus und bilden Energieleistungskennzahlen. Im Anschluss daran machen wir mit Ihnen eine Vor-Ort-Begehung, in der wir gemeinsam die jeweiligen Objekte besichtigen. Hierbei erhalten Sie von uns bereits erste Empfehlungen, wie Sie Ihre Energieeffizienz verbessern können.
3. Wie teuer ist die Durchführung eines Energieaudits?
Die Kosten orientieren sich an der Größe und Komplexität der eingesetzten Systeme. Erfahrungsgemäß ist mit einer Summe zwischen 3.500-8.000 Euro zu rechnen.
4. Lohnt sich das Audit?
Mit Hilfe der im Energieaudit ausgewiesenen Einsparmaßnahmen können Sie bis zu 15% Ihrer Energiekosten pro Jahr einsparen. Das Audit rechnet sich also zeitnah für Sie.
5. Gibt es staatliche Fördergelder?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie staatliche Fördermittel erhalten. Über diese werden etwa bis zu 60% unserer Beratungskosten erstattet. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich, telefonisch oder per Mail.
6. Wann findet das nächste XEnergieaudit statt?
In vier Jahren muss das nächste XEnergieaudit durchgeführt werden.
7. Was passiert, nachdem das Energieaudit durchgeführt wurde?
Glückwunsch – Sie haben wertvolle Informationen über Ihr Unternehmen und dessen Energieverbräuche gewonnen: Ihnen liegt jetzt eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs vor. Auch wissen Sie nun, welche Maßnahmen Sie zur Steigerung der Energieeffizienz ergreifen können und inwiefern sich diese für Sie rechnen. Anhand des angefertigten Energieberichts und der Präsentation aller Ergebnisse können Sie jetzt weitere Maßnahmen einleiten. Denn vor dem Audit ist nach dem Audit. Verpassen Sie nicht die Chance, aktiv in die energetischen Abläufe einzugreifen. Wir begleiten Sie gerne bei der Ausführung der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen und überprüfen deren Umsetzung. Auch dies wird inzwischen staatlich gefördert. Haben Sie weitere Fragen? Wir sind telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung der jeweiligen Fördermittel.
8. Welche Vorteile bieten die Einführung von Energiemanagementsystemen gemäß DIN EN ISO 50001 oder EMAS?
Zunächst gewinnen Sie Zeit, denn für die Einführung dieser komplexen Energiemanagementsysteme gilt nicht die Frist vom 05.12.2015. Sie müssen nachweisen, dass Sie schon mit der Einführung begonnen und bereits erste Maßnahmen in Angriff genommen haben. Bis zum 31.12.2016 muss das jeweilige System vollständig eingeführt sein.